Förderung für Solar- und Photovoltaikanlagen
Für die Errichtung einer Solar- oder Photovoltaikanlage gewährt die Marktgemeinde Wiesmath derzeit eine Gemeindeförderung in Höhe von Euro 300,-
Für die Errichtung einer Solar- oder Photovoltaikanlage gewährt die Marktgemeinde Wiesmath derzeit eine Gemeindeförderung in Höhe von Euro 300,-
Laut den derzeit geltenden Richtlinien (15 Jahre Hauptwohnsitz) können, nach Antrag, 10% der vorgeschriebenen Aufschließungkosten rückerstattet werden.
Bei Grundteilungen im Bauland werden derzeit ebenso 10 % der Ergänzungsabgaben rückerstattet (15 Jahre Hauptwohnsitz).