Förderungen

    Förderung für Solar- und Photovoltaikanlagen

    Für die Errichtung einer Solar- oder Photovoltaikanlage gewährt die Marktgemeinde Wiesmath derzeit eine Gemeindeförderung in Höhe von Euro 300,-

    Aufschließungskostenbeitrag

    Laut den derzeit geltenden Richtlinien (15 Jahre Hauptwohnsitz) können, nach Antrag, 10% der vorgeschriebenen Aufschließungkosten rückerstattet werden.

    Ergänzungsabgabenbeitrag

    Bei Grundteilungen im Bauland werden derzeit ebenso 10 % der Ergänzungsabgaben rückerstattet (15 Jahre Hauptwohnsitz).