Gebühren
Aufschließungsabgabe
Einheitssatz inkl. MWSt. 550,00 €
Die Aufschließungsabgabe ist eine einmalige Abgabe, die bei der ersten Bebauung eines Grundstücks für Straßenbau, Beleuchtung und Entwässerung anfällt.
Sie wird nach § 38 NÖ Bauordnung berechnet.
Friedhofsgebühren
Grabstellgebühren
Erdgrabstellen:
1. Reihengräber für 2 Leichen und Urnen € 150,-
2. Familiengräber für 4 Leichen und Urnen € 250,-
3. Kurzgräber für 2 Leichen und Urnen € 150,-
4. Kurzgräber für 4 Leichen und Urnen € 250,-
sonstige Grabstellen:
1. Urnennische für 2 Urnen € 2.750,-
2. Urnennische für 4 Urnen € 3.450,-
3. Urnenstelle für bis zu 5 Urnen € 3.900,-
4. Urnenerdgrab für bis zu 3 Urnen € 2.400,-
5. Gruft für 3 Leichen und Urnen € 1.200,-
6. Gruft für 6 Leichen und Urnen € 2.400,-
Hundeabgabe
Nutzhund € 6,54
alle übrigen Hunde € 28,-
Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential € 90,-
Kanalbenützungsgebühren
exkl. MWSt. 2,79 € pro m²
Die Kanalbenützungsgebühr ist eine laufende Abgabe für den Anschluss an das öffentliche Kanalnetz, basierend auf der bebauten Fläche und der Geschosszahl.
Kanaleinmündungsabgabe
Einheitssatz exkl. MWSt. 14,00 €
Die Kanaleinmündungsabgabe ist eine einmalige Abgabe für den Anschluss an den öffentlichen Kanal, geregelt durch das NÖ Kanalgesetz.
Restmüllsäcke
pro Stück inkl. MWSt. 11,77 €
Restmüllsäcke können zum Preis von € 11,77 pro Sack am Gemeindeamt nachgekauft werden.
Gelbe Säcke können, bei Bedarf, ebenfalls am Gemeindeamt ausgegeben werden (diese sind kostenfrei).
Wasseranschlussabgabe
Einheitssatz exkl. MWSt. 6,00 €
Die Wasseranschlussabgabe für die Ortswasserleitung wird im Zuge eines Bauverfahrens eingehoben und richtet sich nach der Größe des Gebäudes bzw. der Anzahl der angeschlossenen Geschoße.
Wasserbezugsgebühren
exkl. MWSt. 1,90 € pro m³
Die Wasserbezugsgebühr für den Bezug von Wasser aus der Ortswasserleitung in der Höhe von € 1,90 pro m³ Wasserverbrauch wird quartalsmäßig vorgeschrieben und im 1. Quartal des nächsten Jahres nach Zählerablesung verrechnet.