Gebühren

    Aufschließungsabgabe

    Einheitssatz inkl. MWSt. 550,00 €

    Die Aufschließungsabgabe ist eine einmalige Abgabe, die bei der ersten Bebauung eines Grundstücks für Straßenbau, Beleuchtung und Entwässerung anfällt.

    Sie wird nach § 38 NÖ Bauordnung berechnet.

    Friedhofsgebühren

    Grabstellgebühren

    Erdgrabstellen:

    1. Reihengräber für 2 Leichen und Urnen € 150,-

    2. Familiengräber für 4 Leichen und Urnen € 250,-

    3. Kurzgräber für 2 Leichen und Urnen € 150,-

    4. Kurzgräber für 4 Leichen und Urnen € 250,-


    sonstige Grabstellen:

    1. Urnennische für 2 Urnen € 2.750,-

    2. Urnennische für 4 Urnen € 3.450,-

    3. Urnenstelle für bis zu 5 Urnen € 3.900,-

    4. Urnenerdgrab für bis zu 3 Urnen € 2.400,-

    5. Gruft für 3 Leichen und Urnen € 1.200,-

    6. Gruft für 6 Leichen und Urnen € 2.400,-

    Hundeabgabe

    Nutzhund € 6,54

    alle übrigen Hunde € 28,-

    Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential € 90,-

    Kanalbenützungsgebühren

    exkl. MWSt. 2,79 € pro m²

    Die Kanalbenützungsgebühr ist eine laufende Abgabe für den Anschluss an das öffentliche Kanalnetz, basierend auf der bebauten Fläche und der Geschosszahl.

    Kanaleinmündungsabgabe

    Einheitssatz exkl. MWSt. 14,00 €

    Die Kanaleinmündungsabgabe ist eine einmalige Abgabe für den Anschluss an den öffentlichen Kanal, geregelt durch das NÖ Kanalgesetz.

    Restmüllsäcke

    pro Stück inkl. MWSt. 11,77 €

    Restmüllsäcke können zum Preis von € 11,77 pro Sack am Gemeindeamt nachgekauft werden.

    Gelbe Säcke können, bei Bedarf, ebenfalls am Gemeindeamt ausgegeben werden (diese sind kostenfrei).

    Wasseranschlussabgabe

    Einheitssatz exkl. MWSt. 6,00 €

    Die Wasseranschlussabgabe für die Ortswasserleitung wird im Zuge eines Bauverfahrens eingehoben und richtet sich nach der Größe des Gebäudes bzw. der Anzahl der angeschlossenen Geschoße.

    Wasserbezugsgebühren

    exkl. MWSt. 1,90 € pro m³

    Die Wasserbezugsgebühr für den Bezug von Wasser aus der Ortswasserleitung in der Höhe von € 1,90 pro m³ Wasserverbrauch wird quartalsmäßig vorgeschrieben und im 1. Quartal des nächsten Jahres nach Zählerablesung verrechnet.