Zuständigkeit
Der Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Wiesmath beurkundet alle eingetretenen Personenstandsfälle (bei Geburten ist der Geburtsort für die Beurkundung ausschlaggebend). Aufgrund dieser Aufzeichnungen werden Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden, sowie Bestätigungen ausgestellt.
Bei der Ausstellung von Staatsbürgerschaftsnachweisen gilt die offene Zuständigkeit (kann bei jeder dazu befugten Bestätigungsstelle beantragt werden).