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    Verordnungen

    • Ein Dokument der Gemeinde Wiesmath vom 10. Dezember 2025 beschreibt eine neue Abfallwirtschaftsverordnung. Es enthält Gebühren für verschiedene Arten von Abfallbehältern und legt fest, dass die Verordnung am 1. Januar 2026 in Kraft tritt.
      Verordnung Abfallwirtschaft 2026
    • Die Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Wiesmath vom 14. Dezember 2021 legt den Einheitssatz für die Berechnung der Entsorgungsgebühr fest. Der Einheitssatz beträgt 550 Euro. Die Verordnung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.
      Verordnung Aufschließungsabgabe 2022
    • Der Gemeinderat von Wiesmath hat beschlossen, die Friedhofsgebührenordnung am 10. Dezember 2025 zu implementieren. Die Gebührenarten umfassen Grabstellen-, Erweiterungs-, Erneuerungs- und Entfernungsgebühren.
      Verordnung Friedhofsgebühren 2026
    • Eine Verordnung des Gemeinderats von Wiesmath vom 10. Dezember 2025 über die Erhöhung der Hundeabgabe. Gemäß den Bestimmungen des NÖ Hundeabgabengesetzes 1979, LGBl. 3702, sind die geltenden Bestimmungen für das Halten von Hunden wie folgt zu erhöhen: 1. Jahresgebühr für Nutzhunde: 6,54 € pro Hund. 2. Jahresgebühr für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial und aggressive Hunde nach §§ 2 und 3 NÖ Hundehaltegesetz: 90 € pro Hund. 3. Jahresgebühr für alle übrigen Hunde: 28 € pro Hund. Die Hundeabgabe ist innerhalb eines Monats nach dem Erwerb zu entrichten. Für die folgenden Jahre ist die Hundeabgabe jeweils bis spätestens zum 15. Februar des laufenden Jahres ohne weitere Aufforderung zu entrichten. Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2026 in Kraft.
      Verordnung Hundeabgabe 2026
    • Die Verordnung des Gemeinderats der Marktgemeinde Wiesenmath vom 10. Dezember 2025 ändert die Kanalanschlussverordnung vom 24.04.1998 wie folgt: Der § 1 hat zu lauten: (1) Der Einheitssatz für die Berechnung der Kanaleinmündungsabgaben für die Einmündung in den öffentlichen Schmutzwasserkanal wird gemäß § 3 Abs. 3 des NÖ Kanalgesetzes 1977 mit € 14,00 festgesetzt. Der § 5 hat zu lauten: (1) Die Kanalbenutzungsgebühren sind nach den Bestimmungen des § 5 des NÖ Kanalgesetzes 1977 zu berechnen. Diese Verordnung tritt mit 01. Jänner 2026 in Kraft.
      Verordnung Kanalabgaben 2026
    • Eine Verordnung vom 10. Dezember 2025 ändert die Wasserabgabeverordnung vom 7.12.1989 bezüglich der Berechnung des Einheitssatzes für die Anbindung an die öffentliche Wasserversorgung. Der Satz wird auf 6,00 € festgesetzt. Die Formel für den Einheitssatz basiert auf Baukosten von 3.892.755 € und einer Gesamtrohrlänge von 23.719 Metern.
      Verordnung Wasserabgaben 2026

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